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   LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12   

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LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12 (https://dejure.org/2013,53464)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 05.09.2013 - 6 Sa 361/12 (https://dejure.org/2013,53464)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 05. September 2013 - 6 Sa 361/12 (https://dejure.org/2013,53464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 613 a BGB, § ... 613 a Abs. 1 S. 1 BGB, § 613 a Abs. 6 S. 1 BGB, § 242 BGB, §§ 186 ff. BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 322 Abs. 1 ZPO, § 894 S. 1 ZPO, § 894 ZPO, § 613 a Abs. 2 S. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Disposition über das Arbeitsverhältnis mit der Betriebserwerberin im Wege von Feststellungsklagen zur Weitergeltung der Tarifdynamik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Disposition über das Arbeitsverhältnis mit der Betriebserwerberin im Wege von Feststellungsklagen zur Weitergeltung der Tarifdynamik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10

    Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - NZA 2012, 1097 -1101 mwN).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - aaO. mwN).

    Vergehen zwischen der fehlerhaften Unterrichtung und der Erklärung des Widerspruchs sechseinhalb Jahre, so ist von einem besonders schwerwiegend verwirklichten Zeitmoment auszugehen (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - aaO.).

    Das Umstandsmoment kann ferner dadurch verwirklicht werden, dass sich der Arbeitnehmer beim Streit über die Weitergeltung der Tarifdynamik ausschließlich an den Betriebserwerber wendet und dabei weder diesem noch dem Betriebsveräußerer gegenüber auch nur andeutet, dass im Wege des noch möglichen Widerspruchs der Betriebserwerber Gegner seiner Ansprüche auf Tariferhöhungen werden könnte (BAG 15. März 2012 - 8 AZR 700/10 - aaO.).

  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 699/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügen Zeiträume von 15 Monaten (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 ), von neun Monaten (BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 - aaO.) oder auch von siebeneinhalb Monaten (BAG 02. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 6) zur Verwirklichung des Zeitmoments.

    Als ein Umstand, der das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts rechtfertigen kann, ist es jedoch anzusehen, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert, dass er mit dem Betriebserwerber einen Aufhebungsvertrag abschließt, eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung nicht angreift oder das Arbeitsverhältnis im Wege eines gerichtlichen Vergleichs beendet (BAG 24. September 2011 - 8 AZR 699/09 - juris).

    Eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 - aaO. mwN).

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 752/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
    Einer konkret feststellbaren Vermögensdisposition des Verpflichteten, d. h. des bisherigen Arbeitgebers, bedarf es daher nicht (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - DB 2011, 2385 -2386 mwN).

    Vielmehr hat bei der Prüfung, ob ein Recht verwirkt ist, immer eine Gesamtbetrachtung stattzufinden, bei welcher das Zeit- und das Umstandsmoment zu berücksichtigen und in Relation zu setzen sind (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - aaO. mwN).

    (vgl. BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 752/09 - DB 2011, 2385 -2386 mwN).

  • ArbG Gera, 18.09.2012 - 2 Ca 216/12

    Erfolgreicher Widerspruch zum Betriebsübergang von der Telekom zur VCS GmbH

    Auszug aus LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 18. September 2012 - 2 Ca 216/12 - abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 18.09.2012 - 2 Ca 216/12 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04

    Teilzeitanspruch

    Auszug aus LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
    Da eine Willenserklärung nach § 894 ZPO mit Rechtskraft der Entscheidung als abgegeben gilt, wird die Zustimmungserklärung des Arbeitgebers zu dem Zeitpunkt fingiert, zu dem ein rechtskräftiges Urteil vorliegt (BAG 21. Juni 2005 - 9 AZR 409/04 - BAGE 115, 136 -148 mwN).
  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügen Zeiträume von 15 Monaten (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 ), von neun Monaten (BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 - aaO.) oder auch von siebeneinhalb Monaten (BAG 02. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 6) zur Verwirklichung des Zeitmoments.
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Auszug aus LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
    Der Kläger stützt sich ohne Erfolg auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10.
  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügen Zeiträume von 15 Monaten (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 ), von neun Monaten (BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 - aaO.) oder auch von siebeneinhalb Monaten (BAG 02. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 6) zur Verwirklichung des Zeitmoments.
  • BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 344/11

    Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
    Geht es um den Abschluss eines Arbeitsvertrages, muss die nach der speziellen Vollstreckungsklausel des § 894 S. 1 ZPO als abgegeben geltende Willenserklärung den für eine Vertragseinigung notwendigen Mindestinhalt umfassen (BAG 13. März 2013 - 7 AZR 344/11 - juris).
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 18/10

    Betriebsübergang - Zweiterwerber - Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Thüringen, 05.09.2013 - 6 Sa 361/12
    Das Bundesarbeitsgericht entschied am 26. Mai 2011 ( 8 AZR 18/10), das Unterrichtungsschreiben sei, jedenfalls im Bezug auf die Unterrichtung zum Haftungssystem des § 613 a BGB , rechtsfehlerhaft und daher die Widerspruchsfrist des §.
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 943/13

    Betriebsübergang - mehrere Betriebsübergänge - Adressat des Widerspruchs nach §

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 5. September 2013 - 6 Sa 361/12 - aufgehoben.
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